Ein Friseur und ein Hotel- und Gaststättenbetrieb haben Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, um gegen die Rückzahlung der Corona Soforthilfe vorzugehen. Die Bescheide zur Widerrufs- und Erstattungsverpflichtung werden vom Gericht in Frage gestellt, da Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.
Bei der Verhandlung vor dem Gericht zeigte sich eine starke Solidarität im Berufsstand, insbesondere von 15 Friseurinnen und Friseuren, die optimistisch vor Gericht posierten. Der bekannte ‚City-Friseur‘ Holger Schier aus Heidenheim ist einer der Kläger, der entschlossen ist, gegen die Rückforderung der Soforthilfe vorzugehen.
Die Klagen gegen die Rückzahlung der Corona Soforthilfe haben das Verwaltungsgericht Stuttgart herausgefordert, da die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide ernsthafte Fragen aufwerfen. Die breite Unterstützung aus dem Berufsstand unterstreicht die Bedeutung dieses Themas, das weiterhin für Diskussionen sorgen wird.