Das Kürzel m/w/d ist in der deutschen Arbeitswelt von großer Bedeutung, insbesondere bei Stellenangeboten. Es steht für männlich, weiblich und divers und zielt darauf ab, eine geschlechtsneutrale Auswahl von Bewerbern zu fördern. Mit der Einführung von m/w/d als Norm in Jobanzeigen zu Beginn des Jahres 2019 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Inklusion und Gleichheit gemacht. Arbeitgeber sind nun angehalten, Formulierungen zu vermeiden, die diskriminieren, und sicherzustellen, dass alle intersexuellen Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht, die gleichen Chancen haben, sich um eine Stelle zu bewerben. Das Ziel besteht darin, nicht nur männliche und weibliche Bewerber anzusprechen, sondern auch Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität oder andere divers geschlechtliche Individuen. Jobportale haben diesen Trend aufgegriffen und setzen zunehmend auf geschlechtsneutrale Stellenangebote, um den unterschiedlichen Bewerbern gerecht zu werden und eine breitere Zielgruppe zu erreichen. So wird m/w/d nicht nur zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Stellenanzeigen, sondern auch zu einem Symbol für den Wandel hin zu einer inklusiveren Arbeitsumgebung in Deutschland.
Rechtliche Hintergründe zur Geschlechterangabe
In den letzten Jahren hat sich die rechtliche Landschaft hinsichtlich der Geschlechterangabe in Stellenausschreibungen erheblich verändert. Die Begriffe m/w/d, die männlich, weiblich und divers abdecken, sind in den meisten Jobanzeigen zur Norm geworden, um der Geschlechtervielfalt Rechnung zu tragen. Personaler sind verpflichtet, eine inklusive Sprache zu verwenden, die auch nicht-definierte, anders oder intersexuelle Identitäten berücksichtigt. Der Einsatz von Gendersternchen wird als eine Möglichkeit angesehen, um diese Vielfalt zu repräsentieren, auch wenn dessen Verwendung rechtlich noch nicht eindeutig geregelt ist.
Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass die Gleichbehandlungsgesetze für alle Geschlechter gelten, was bedeutet, dass diskriminierende Formulierungen in Stellenausschreibungen nicht toleriert werden. Eine klare Angabe der Geschlechter sollte also nicht nur den Anforderungen des Geburtenregisters entsprechen, sondern auch inter/divers Identitäten einbeziehen. Dies fördert nicht nur Chancengleichheit, sondern spiegelt auch die gesellschaftliche Realität wider, in der Menschen jenseits der binären Geschlechtsidentitäten existieren. Somit ist die Berücksichtigung aller Geschlechter in Stellenanzeigen nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein ethischer Imperativ.
Varianten von m/w/d in Jobangeboten
Jobanzeigen verwenden zunehmend verschiedene Varianten des Kürzels m/w/d, um der Geschlechtsneutralität Rechnung zu tragen. Neben den herkömmlichen Bezeichnungen für männlich (m) und weiblich (w) erkennt das Kürzel m/w/d auch Diversität an, was intersexuelle und nicht-binäre Bewerber umfasst. Diese Formulierungen sind im Einklang mit dem Antidiskriminierungsgesetz (AGG), das Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet und somit Geschlechtsneutralität in Stellenanzeigen fördert.
Um Genderbias in der Bewerberauswahl zu minimieren, setzen viele Unternehmen auf geschlechtsneutrale Formulierungen. Anstelle von m/w/d finden sich inzwischen auch Begriffe wie „Bewerber*in“ oder einfach „Bewerbung“. Diese Praktiken sind nicht nur rechtlich notwendig, sondern auch strategisch sinnvoll, um ein diverseres Publikum anzusprechen und die besten Talente unabhängig von Geschlecht zu gewinnen.
Darüber hinaus finden sich häufig FAQs in Stellenanzeigen, die potenzielle Bewerber über die Vielfalt der möglichen Geschlechter informieren. Tipps zur Formulierung geschlechtsneutraler Stellenanzeigen sind für Unternehmen hilfreich, die einen respektvollen und inklusiven Arbeitsumfeld schaffen wollen.
Ziele der geschlechtsneutralen Ausschreibungen
Die Ziele geschlechtsneutraler Ausschreibungen sind vielfältig und zielen darauf ab, Chancengleichheit in der Personalarbeit zu fördern. Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen, die das Kürzel m/w/d verwenden, sind darauf ausgelegt, eine diversere Bewerberschaft anzusprechen und somit den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gerecht zu werden. Durch die Verwendung geschlechtsneutraler Begriffe in Jobausschreibungen werden nicht nur cisgender Menschen, sondern auch transsexuelle und intersexuelle Personen einbezogen. Die Schaffung eines inklusiven Umfelds in der Personalarbeit spielt eine entscheidende Rolle hierbei. Bewerber sollen sich unabhängig von ihrem Geschlecht oder Geschlechtsidentität angesprochen fühlen. Ein Muster für solche Ausschreibungen kann helfen, sicherzustellen, dass alle relevanten Gruppen berücksichtigt werden, und somit die Akzeptanz bei den potenziellen Bewerbern erhöht. Letztlich trägt die Umsetzung dieser Ziele zur Eliminierung von Diskriminierung und zu einer faireren Auswahl im Rekrutierungsprozess bei.