Die geplante Fusion der Unikliniken Mannheim und Heidelberg steht auf dem Prüfstand: Ein möglicher Zusammenschluss, der trotz kartellrechtlicher Bedenken diskutiert wird. Die Uniklinik Heidelberg, getragen vom Land Baden-Württemberg, und die Universitätsklinik Mannheim, unter der Verantwortung der Stadt Mannheim, streben aus wirtschaftlichen und medizinischen Gründen einen Klinik-Verbund an. Trotz des kartellrechtlichen Verbots könnte eine Gesetzesänderung bis 2030 die Krankenhausfusion ermöglichen.
Der aktuelle Rechtsstreit beinhaltet eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts. Der Plan einer Ministererlaubnis für die Fusion wurde vorerst auf Eis gelegt, während die rechtlichen Herausforderungen weiter diskutiert werden. Die Entscheidung hängt nun von der Gesetzgebung und den Entwicklungen im Bundesrat ab. Die Zukunft der Unikliniken Mannheim und Heidelberg bleibt vorerst ungewiss.